Skip to main content

restrukturierung, sanierung und eigenverwaltung

Unsere restrukturierungsrechtliche Beratung ist ausgerichtet auf insolvenzvermeidende und insolvenznahe Beratung sowie alle Fragen im Zusammenhang mit der Einleitung und Abwicklung von Insolvenzverfahren, insbesondere im Rahmen einer Eigenverwaltung / Schutzschirmverfahren sowie die Erstellung und Prüfung von Insolvenzplänen.

Wir unterstützen Sie beratend in ihrer wirtschaftlichen Krise und setzen mit Ihnen die Sanierung um. Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) gibt Unternehmen Instrumente an die Hand, damit sie besser durch eine Krise kommen, ohne dabei ein Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen. Das Verfahren sucht keine mediale Präsenz. Entscheidend ist, das Verfahren professionell vorzubereiten und begleiten zu lassen. Die Geschäftsführung wird gleichzeitig im Hinblick auf die Vermeidung von Haftungsansprüchen und strafrechtlich relevanter Handlungen beraten. Im Rahmen unserer Beratung entwickeln wir für Sie als Gläubiger Sanierungs- und Abwicklungskonzepte, die zum Schutz Ihrer Sicherheiten vor und in der Insolvenz führen. Ihre Gläubigerrechte nehmen wir vollumfänglich in den Insolvenzverfahren wahr. Je nach Verfahren und Anforderung bilden wir interdisziplinäre Teams und bereiten gemeinsam mit Ihnen das Verfahren vor und übernehmen auch unternehmerische Verantwortung als CIO oder Generalbevollmächtigter.  So ist stets gewährleistet, dass das spezielle rechtliche und betriebswirtschaftliche Fachwissen für Sie zur Verfügung steht.

Schwerpunkte:

  • Sanierungs- und Restrukturierungsberatung
  • Schuldner- und Gläubigerberatung im Vorfeld und in der Insolvenz
  • Beratung von Geschäftsführern/Vorständen
  • Entwurf und Prüfung von Insolvenzplänen
  • Eigenverwaltung, Schutzschirm, Sanierung mittels StaRUG
  • Insolvenzabwicklungen
  • Unternehmenskäufe aus der Insolvenz
  • Mitarbeit im Gläubigerausschuß
  • Insolvenzstreitigkeiten
  • Insolvenzstrafrecht