handelsrecht und gesellschaftsrecht
Handelsrecht
Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute. Wir beraten Sie in allen Fragen des nationalen und internationalen Handels- und Warenverkehrs.
Die Tätigkeitsbereiche sind:
- Recht der Kaufleute und der Handelsgesellschaften, oHG, KG, GmbH & Co. KG
- Gestaltung von Vertriebs- und Handelsvertreterverträgen
- Kauf- , Liefer- und Werkverträge
- Vertriebs- und Kommissionsverträge
- Erstellung und Aktualisierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Erstellung oder Prüfung von (konsolidierten) Jahresabschlüssen nach HGB, IAS und US-GAAP
- Wertpapierrecht (Scheck-, Wechsel- und Depotgesetz)
- Schiedsgerichtverfahren und Mediation
Gesellschaftsrecht
Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten wir Ihr Unternehmen umfassend bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltungen sowie bei Projektplanungen.
Wir übernehmen dabei die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:
- Beratung bei der Wahl der Rechtsform, insbesondere unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten
- Individuelle Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen
- Begleitung beim Unternehmensan- und -verkauf, bei der Umwandlung und beim Generationswechsel
- Umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-/OHG-Recht; BGB-Gesellschaftsrecht, Stiftungsrecht)
- Treuhandverträge und Übernahme der Treuhänderstellung