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handelsrecht und gesellschaftsrecht

Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute. Wir beraten Sie in allen Fragen des nationalen und internationalen Handels- und Warenverkehrs.

Die Tätigkeitsbereiche sind:

  • Recht der Kaufleute und der Handelsgesellschaften, oHG, KG, GmbH & Co. KG
  • Gestaltung von Vertriebs- und Handelsvertreterverträgen
  • Kauf- , Liefer- und Werkverträge
  • Vertriebs- und Kommissionsverträge
  • Erstellung und Aktualisierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Erstellung oder Prüfung von (konsolidierten) Jahresabschlüssen nach HGB, IAS und US-GAAP
  • Wertpapierrecht (Scheck-, Wechsel- und Depotgesetz)
  • Schiedsgerichtverfahren und Mediation

Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten wir Ihr Unternehmen umfassend bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltungen sowie bei Projektplanungen.

Wir übernehmen dabei die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:

  • Beratung bei der Wahl der Rechtsform, insbesondere unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten
  • Individuelle Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen
  • Begleitung beim Unternehmensan- und -verkauf, bei der Umwandlung und beim Generationswechsel
  • Umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-/OHG-Recht; BGB-Gesellschaftsrecht, Stiftungsrecht)
  • Treuhandverträge und Übernahme der Treuhänderstellung