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steuerrecht

Im Steuerrecht beraten wir insbesondere im Rahmen der Gestaltung von Gesellschafts- und Unternehmensverträgen, Unternehmensnachfolge- und Erbfolgeregelungen / Testamenten.

Im Gesellschaftsrecht ist ein Ziel unserer Tätigkeit, für Ihr Unternehmen nicht nur aus Haftungsgesichtspunkten, sondern auch z.B. für Nachfolgeregelungen und/oder geplante Veräußerungen die steuerlich optimale Rechtsform zu finden.

Bei erbrechtlichen Regelungen streben wir, unter Berücksichtigung Ihrer Vorstellungen, ein auch (erbschafts-) steuerlich günstiges Ergebnis zur Sicherung des Fortbestandes Ihres Unternehmens an.